Fortbildung für Pflegefachkräfte

Ansprechpartner

Carolin Weller
Sachbearbeiterin Rotkreuzdienste
Tel.: (0 71 61) 67 39-24
E-Mail: c.weller(at)drk-goeppingen(dot)de

Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte

Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V

Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter.

Die Fortbildungsverpflichtung untergliedert sich in folgende vier Bereiche:

  • aktuelles medizinisches und pflegerisches Wissen
  • Pflegeprozessdarstellung
  • aktuelle Hygienevorschriften
  • Erste Hilfe

Das Angebot richtet sich speziell an Pflegefachkräfte, welche im Rahmen der Qualitätssicherung die jährliche Fortbildung im Bereich der Ersten Hilfe
absolvieren. Schwerpunkte in dem Fortbildungsangebot liegen in den Bereichen Lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie typische Verletzungsmuster bei Notfällen im Pflegebereich.

In 4 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten werden die Maßnahmen in Theorie und Praxis vermittelt und im Rahmen von Fallbeispielen in der Handlungssicherheit gefestigt.

Die Pflegefachkraft kann nach dieser Unterrichtung:

  • die Besonderheit der Durchführung bei Pflegenden erläutern
  • die Notfallsituationen einschätzen
  • einen adäquaten Notruf absetzen
  • Bewusstsein und Atmung eines Betroffenen überprüfen
  • die stabile Seitenlage herstellen
  • spezielle Notfallbilder erkennen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen (Schlaganfall, Herzinfarkt, …)
  • die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen
  • die Maßnahmen bei Verschlucken eines Fremdkörpers anwenden (Bolusgeschehen) 
Spendenkonten

Kreissparkasse Göppingen
BIC: GOPSDE6GXXX
IBAN: DE06 6105 0000 0000 0480 00

Volksbank Göppingen
BIC: GENODES1VGP
IBAN: DE48 6106 0500 0000 0030 00

Praktische Inhalte:

  • Kontrolle von Bewusstsein und Atmung
  • Stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung

Umfang der Fortbildung:
Pflegefachkräfte haben jährlich mind. 8 Fortbildungsstunden bzw. 4 Fortbildungsstunden zu absolvieren. Pflegefachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % und darunter haben mind. 4 Fortbildungsstunden im Jahr nachzuweisen.

Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.

Zielgruppe:
Dieses Angebot ist für Pflegefachkräfte von ambulanten Diensten, aber auch für Mitarbeiter von Pflegeheimen konzipiert.

Teilnahmevoraussetzungen:
Pflegefachkräfte mit bereits absolviertem Erste-Hilfe-Grundlehrgang (zeitlich nicht beschränkt).

Dauer:
4 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.

Der Kurs findet im DRK-Zentrum in Göppingen statt und kostet 40,00 Euro pro Person. Das Angebot kann neben den öffentlich ausgeschriebenen Lehrgängen auch als Inhouse-Schulung bei den Pflegediensten oder Pflegeheimen durchgeführt werden.

Abmeldungen müssen spätestens 2 Arbeitstage vor Kursbeginn schriftlich per E-Mail an info(at)drk-goeppingen(dot)de erfolgen. Ansonsten wird der volle Teilnahmebetrag in Rechnung gestellt.

Belegte Plätze
Freie Plätze