Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V
Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter.
Die Fortbildungsverpflichtung untergliedert sich in folgende vier Bereiche:
Das Angebot richtet sich speziell an Pflegefachkräfte, welche im Rahmen der Qualitätssicherung die jährliche Fortbildung im Bereich der Ersten Hilfe
absolvieren. Schwerpunkte in dem Fortbildungsangebot liegen in den Bereichen Lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie typische Verletzungsmuster bei Notfällen im Pflegebereich.
In 4 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten werden die Maßnahmen in Theorie und Praxis vermittelt und im Rahmen von Fallbeispielen in der Handlungssicherheit gefestigt.
Die Pflegefachkraft kann nach dieser Unterrichtung:
Praktische Inhalte:
Umfang der Fortbildung:
Pflegefachkräfte haben jährlich mind. 8 Fortbildungsstunden bzw. 4 Fortbildungsstunden zu absolvieren. Pflegefachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % und darunter haben mind. 4 Fortbildungsstunden im Jahr nachzuweisen.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.
Zielgruppe:
Dieses Angebot ist für Pflegefachkräfte von ambulanten Diensten, aber auch für Mitarbeiter von Pflegeheimen konzipiert.
Teilnahmevoraussetzungen:
Pflegefachkräfte mit bereits absolviertem Erste-Hilfe-Grundlehrgang (zeitlich nicht beschränkt).
Dauer:
4 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.
Der Kurs findet im DRK-Zentrum in Göppingen statt und kostet 40,00 Euro pro Person. Das Angebot kann neben den öffentlich ausgeschriebenen Lehrgängen auch als Inhouse-Schulung bei den Pflegediensten oder Pflegeheimen durchgeführt werden.
Abmeldungen müssen spätestens 2 Arbeitstage vor Kursbeginn schriftlich per E-Mail an info(at)drk-goeppingen(dot)de erfolgen. Ansonsten wird der volle Teilnahmebetrag in Rechnung gestellt.