· GZ 2026

Rat ebnet Weg für neue Wache

Rotes Kreuz will bis Jahresende weiteren Standort mit Einsatzfahrzeug in Schnittlingen eröffnen.

Schnittlingen - Wie berichtet, will der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst im Landkreis zwei zusätzliche Standorte für die Rettungswache einrichten, um die seit August 2024 im Rettungsdienstgesetz des Landes vorgeschriebene 12-minütige Rettungsfrist einhalten zu können. Neben einer zusätzlichen Rettungswache des Malteser-Hilfsdienstes in Mühlhausen wird das Deutsche Rote Kreuz (DRK) den zweiten Standort im Gewerbegebiet Hetzenloch in Schnittlingen eröffnen. Dafür wird ein Einsatzfahrzeug des DRK-Kreisverbandes von der Rettungswache Geislingen auf die Alb verlegt. 

Damit die in Containern untergebrachte Interimsrettungswache (siehe Info) gebaut werden kann, muss der Bebauungsplan des Gewerbegebietes angepasst werden. Bislang ist das dafür vorgesehene rund 0,5 Hektar große Areal als „Fläche für Regenwasserbewirtschaftung“ ausgewiesen – auch weil sich das Gelände wegen seines ungünstigen Zuschnitts nicht als „normaler“ Gewerbebauplatz nutzen lässt. Für die Rettungswache reicht der vorhandene Platz jedoch, weshalb der Böhmenkircher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Mittwoch einstimmig den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, den Bebauungsplan auf rund 450 Quadratmetern in eine „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung: Einrichtung der Gesundheit“ zu ändern. Dem Pachtvertrag mit dem DRK hat das Gremium bereits im Oktober zugestimmt. Sämtliche Kosten für die Einrichtung der neuen Rettungswache inklusive Änderung des Bebauungsplanes übernimmt das DRK, das wiederum Zuschüsse vom Land bekommt.

Planung bis Ende des Jahres

Geplant ist, dass die beiden neuen Standorte bis Ende des Jahres in Betrieb gehen. Die Schnittlinger Rettungswache soll neben dem Raum Böhmnkirch noch einen Teil des Stadtgebiets Geislingen sowie Donzdorf und Lauterstein abdecken. Die Wache wird tagsüber von Montag bis Sonntag zwischen 7 und 19 Uhr besetzt sein. 

Info 
Die Rettungswachen sind bislang noch Interimslösungen, weil ein geplantes landesweites Gutachten über die gemäß den neuen Hilfsfristen benötigten Standorte noch nicht vorliegt.