Wir machen Sie mobil
Um überhaupt mobil zu sein sind viele Rollstuhlfahrer des Landkreises auf den Behindertenfahrdienst angewiesen. Mit den zwei speziell eingerichteten Fahrzeugen des DRK sorgen wir dafür, dass Sie auch weiterhin Fahrten durchführen können.
Für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung bieten wir den Spezialbeförderungsdienst für Schwerbehinderte nach den Vorschriften des BSHG an.
Die Fahrten dienen zu:
- Besorgungen des täglichen Lebens
- Fahrten zur Freizeitgestaltung
- Fahrten zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen
- Allgemeine Besuchsfahrten

- Unser geschultes Personal bringt Sie sicher ans Ziel
Natürlich können Sie den Behindertenfahrdienst auch außerhalb des BSHG bestellen, zum Beispiel, wenn Sie als Rollstuhlfahrer an einer Kurmaßnahme teilnehmen und einen Fahrdienst benötigen.



